Die Nutzung des Blauen
Engels erfolgt nach Prüfung der in der Vergabegrundlage RAL-UZ 35 festgelegten Anforderungen Für das Umweltzeichen Blauer Engel. Sofern diese Anforderungen eingehalten werden, kann nach positiver Prüfung durch die RAL GmbH die Vergabe des Umweltzeichens Blauer Engel erfolgen.
Die Anforderungen betreffen unter anderem die Zusammensetzung des Produktes, insbesondere die eingesetzten Altpapiersorten, Regelungen zu Formaldehyd, Glyoxa l, den verwendeten Farbmitteln, Oberflächenveredlungs- und Beschichtungsstoffen, deren Einsatz nur unter bestimmten, im Einzelnen in der Vergabegrundlage RAL-UZ 35 aufgeführten Voraussetzungen erfolgen darf.
Bei der Aufarbeitung der Altpapiere muss auf chlorhalogenierte Bleichchemikalien und biologisch schwer abbaubare Komplexbildner verzichtet werden. Ebenfalls enthält die Vergabegrundlage eine Regelung, dass bestimmte Schwermetallkonzentrationen nur in geringem Umfang (hierfür sind Grenzwerte festgelegt) enthalten sein dürfen.